Freiwillige Zulassung? Kleinkraftrad? WTF?
Jedes Moped, welches mit bis zu 50ccm Hubraum
unterwegs ist und maximal 45 km/h fährt, ist
in Deutschland rechtlich als Kleinkraftrad
eingestuft. Diese Fahrzeuge sind
zulassungsfrei und mit einem
Versicherungskennzeichen zu versehen. Das sind
die hässlichen Schildchen, welche die
Versicherungen zu teils abenteuerlichen
Preisen und einer willkürlichen Kombination
jedes Jahr aufs Neue ausgeben. Die Laufzeit
ist immer bis zum letzten Tag im Februar
beschränkt.
Jedes andere Fahrzeug (Motorrad, PKW,
Anhänger, Bus…) ist amtlich zugelassen und
hat mindestens ein amtliches Kennzeichen mit
Zulassungsplakette und HU-Plakette (außer der
letzte Polizist hat es stillgelegt). Mit der
freiwilligen Zulassung kommt ihr in den Genuss
folgender Vorteile:
- Saisonkennzeichen möglich,
-
Wunschkombination möglich
-
H-Kennzeichen möglich (aus finanzieller Sicht
hier jedoch absolut sinnlos)
-
Kein Wechsel der Kennzeichen im Februar /
März notwendig
-
Sammeln von Schadensfreiheitspunkten für
spätere Anmeldung von Motorrad oder PKW (vorher
mit Versicherung klären)
-
Wirkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmer
verändert sich (bei einigen Autofahrern
steigt ja schon der Puls wenn ein
Mopedkennzeichen gesichtet wird)
-
Mit dem Fahrzeugschein muss nur noch 1
Dokument mitgeführt werden (sonst
Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis
für das Kennzeichen)
-
Vollkaskoversicherung möglich (gibt es beim
Versicherungskennzeichen nicht)
Nun
stellt sich die Frage, ob man dann mit
Motorrädern gleichgestellt ist. Dies wird
hier definitiv mit NEIN
beantwortet! Das Fahrzeug bleibt trotz
freiwilliger Zulassung ein Kleinkraftrad,
welches keine KFZ-Steuer kostet und keine HU-
und AU benötigt! Daher ist auf dem
Kennzeichen auch keine Plakette für die HU
angebracht, sondern nur das Siegel für die
Zulassung (Landeswappen).
Die rechtlichen Grundlagen:
Nach § 3 Abs. 3 FZV können von der
Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge auf
Antrag freiwillig zugelassen werden.
Entsprechend § 29 StVZO ist die
turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht
durchzuführen, da es sich weiterhin um ein
Kleinkraftrad handelt. Schon allein mit diesen
zwei Paragraphen seid ihr schon bestens für
eine Zulassung gerüstet.
Wichtig: Allein mit der
Betriebserlaubnis und den zwei Paragraphen
könnt ihr nicht direkt zur Zulassungsstelle
losrennen! Als erstes benötigt ihr für das
Fahrzeug die HSN/TSN (Schlüsselnummern).
Diese sind entweder bereits im Gutachten eines
Sachverständigen vermerkt oder müssen über
ein Gutachten ermittelt werden. Dieses
Gutachten ist zur Erlangung der
Betriebserlaubnis bestimmt und ist nach § 21
StVZO und § 4 Abs. 5 FZV geregelt. Diese
Variante ist günstiger als das Gutachten (ca.
25,00 EUR). Fahrer neuerer Mopeds sollten
die Papiere prüfen und ggfs. mit der
persönlichen Zulassungsstelle reden, ob die
Angaben auf der bisherigen Betriebserlaubnis
ausreichend sind oder ob ein Gutachten durch
einen Sachverständigen durchgeführt werden
muss. Teilweise handeln die
Zulassungsstellen auch unterschiedlich, daher
ist eine Klärung vorab sinnvoll, ob ein
entsprechendes Feststellungsgutachten
notwendig ist. Final zur Zulassung
benötigt ihr noch eine elektronische
Versicherungsbestätigung.
Aus Erfahrung weiß ich sehr gut, dass kaum
eine Versicherung eine eVB für
Kleinkrafträder ausgibt, da es dafür ja die
Mopedkennzeichen gibt. Alle meine Verträge
habe ich bei der HUK-COBURG abgeschlossen -
diese Versicherung hat einen solchen Tarif zur
Verfügung und bietet faire Preise.
Nun steht der Zulassung nichts mehr im Wege
– mein Tipp:
Schriftlich einen Antrag auf freiwillige
Zulassung mit genannten Paragraphen
formulieren und bei Bedarf vorlegen, nicht
abwimmeln lassen. Viele Zulassungsbehörden
tun erst einmal so, als gäbe es die
freiwillige Zulassung nicht, daher den
schriftlichen Antrag prüfen lassen.
Die Kosten – zugegebenermaßen –
rechnen sich eher nur langfristig. Die
günstigsten Versicherungskennzeichen kosten
im Jahr ca 50,00 EUR, dafür aber konstant
auch in Zukunft. Die Zulassung kostet
zwar erst einmal Verwaltungskosten - das
Kennzeichen muss geprägt und eventuell muss
noch ein Gutachten erstellt werden - aber aus
den oben genannten Vorteilen ergibt sich
(langfristig!) ein Spareffekt. Bei mir hat
sich das zum 3. Jahr der Zulassung
amortisiert. Wer eine Saisonzulassung will
oder eine Vollkaskoversicherung benötigt, ist
hier definitiv gut beraten.
Genauso kann der
erfahrene Schadensfreiheitsbonus auf
andere Fahrzeuge später übertragen werden
– und das kann richtig viel Geld ausmachen!
PS: Dieses Verfahren sollte im Bezug auf die
Gesetze auch für Mofas und
Mobilitätshilfen funktionieren. jedoch
habe ich dazu keine praktischen Erfahrungen.
Viel
Erfolg - euer "APE-PATE" Manuel!
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